Geschäftsbedingungen

 

1.1.Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren und technisch einwandfreien Anhänger.

 

1.2.Versicherung

Der Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden Bedingungen für die Kraftfahrversicherung versichert. Teilkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung. Diese deckt den Schaden bei Diebstahl,Sturmschaden,Glasschaden. Eine Vollkaskoversicherung mit 1200 € Selbstbeteiligung kann man im Geschäft abschließen. Diese deckt alle Schäden.

 

1.3. Reparatur

Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Anhängers notwendig um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Anhängers zu gewährleisten ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter soweit der Mieter nicht nach Nr. III. dieser Bestimmung haftet. Dem Vermieter steht das Recht zu Schadenersatzansprüche geltend zu machen wenn der Mieter ohne seine Zustimmung oder entgegen seiner Weisung gehandelt hat.

 

2.1.Pflichten des Mieters

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger verkehrssicher und technisch einwandfrei nebst Zubehör KFZ-Schein und Schlüssel erhalten hat. Der Mieter hat den Anhänger pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu verschließen soweit sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Es ist verboten die Plane abzunehmen. Der Anhänger darf nur vom Mieter sowie den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Es ist streng verboten den Anhänger weiterzuvermieten. Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger in dem von ihm übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter während der üblichen Geschäftszeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Jeder Miettag kann unabhängig von der Übernahmezeit voll berechnet werden. Als Mieter gilt die Zeit von 7-18.30 Uhr. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Anhängers, der Papiere oder der Schlüssel schuldet der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung für jeden angefangenen Tag, die das doppelte dem Vertrag zugrunde gelegten Tagesgrundgebühren beträgt. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden. Das Abstellen der Anhänger außerhalb der Geschäftszeiten ist nicht erlaubt ! Bei Verkehrsunfällen und Beschädigungen des Anhängers jeder Art auch bei Bagatellschäden ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen, sowie in jedem Fall sofort die Polizei zu verständigen, auch wenn kein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter ist jedoch verpflichtet den Vermieter sofort über alle Einzelheiten wahrheitsgemäß zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, amtl. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die eingeschaltete Polizeidienststelle enthalten. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer gegen diese Vorschrift so ist die Haftung des Mieters wie in nachfolgender Nr. III der Bestimmung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

2.2 Haftung der Mieters

Der Mieter hat den Anhänger in demselben Zustand zurückzugeben wie er ihn übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Anhänger beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Der Mieter haftet bei selbstverschuldeten Unfällen für die Reparaturkosten sowie in voller Höhe für die Folgekosten (Sachverständigengebühren, Abschleppkosten, Wertminderung,Mietausfall). Bei den Mietausfällen haftet der Mieter mit einer Tagesgrundgebühr je Tag an dem der beschädigte Anhänger dem Vermieter nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Bei einem Teilkaskoschaden sowie einem Vollkaskoschaden den der Mieter selbst verursacht hat, verpflichtet er sich sofort 1000 € bzw. 1200 € zu zahlen.

Im Firmenvertrag haftet der Abholer,falls die Firma die Haftung nicht übernimmt für den entstandenen Schaden !

 

2.3.Gerichtsstand

Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

 

2.4. Zahlungsbedingungen

1.Die Miete ist vor der Übergabe des Fahrzeuges in Höhe des voraussichtlichen Endpreises zu zahlen.

2.Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

3.Bei einer Reservierung werden 50 % des Mietpreises im vorraus fällig.

4.Bei reservierten Anhängern, die stoniert oder nicht abgeholt werden, muss der Mietpreis in voller Höhe entrichtet werden.

 

2.5. Kaution

Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters, bei der Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der etwaigen Ansprüche des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Die Kaution muss in Bar hinterlegt werden.

Bereitgestellte Anhänger die abgesagt oder zur vereinbarten Übergabezeit nicht abgeholt werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Auf einer Anzahlung des Mietbetrages werden wir bei Neukunden bestehen müssen, dies veranlassen uns Erfahrungen aus der vergangenen Zeit.

Das Mietgeschäft setzt von beiden Seiten eine Verlässlichkeit voraus. Der Mieter erwartet seinen reservierten Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt aber auch der Vermieter sollte sich auf Absprachen verlassen können.

Der Mieter ist eigenverantwortlich für die gültige Führerscheinklasse!

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